Rechtsanwalt
Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

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Erbrecht

Auch der Tod bringt Leben in die Familie: "Erbstreitigkeiten" (Uhlenbruck, Kaffeesätze)

 

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Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschieht. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und betrifft jeden Menschen – unabhängig von Vermögen oder Familienstand. Für viele Mandanten stellen sich im Erbfall schwierige Fragen: Wer erbt? Welche Ansprüche haben Ehegatten, Kinder oder andere Angehörige? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bereits zu Lebzeiten?

Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – von der Testamentsgestaltung bis zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz unterscheidet nach sogenannten „Ordnungen“:

- 1. Ordnung: Kinder und Kindeskinder
- 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
- Ehegatten haben neben den Verwandten stets ein eigenes Erbrecht, das von der Zugewinngemeinschaft oder einem anderen Güterstand beeinflusst wird.

Testament und Erbvertrag

Wer selbst bestimmen möchte, wie sein Vermögen verteilt wird, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Dabei gibt es verschiedene Gestaltungsformen:
- Einzeltestament
- Gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament)
- Erbvertrag mit notarieller Beurkundung

Eine rechtssichere Gestaltung verhindert später Streitigkeiten unter den Erben und vermeidet oft teure Gerichtsverfahren.

Pflichtteil
Nahen Angehörigen – insbesondere Kindern, Ehegatten und Eltern – steht selbst dann ein Anspruch zu, wenn sie im Testament enterbt wurden. Dieser Anspruch wird Pflichtteil genannt und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung des Pflichtteils erfordert eine genaue Wertermittlung des Nachlasses.

Nachlassauseinandersetzung

Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. In vielen Fällen führt dies zu Konflikten, die eine rechtliche Beratung und oft auch gerichtliche Durchsetzung erfordern. Ich unterstütze Sie bei der gerechten Aufteilung des Nachlasses oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
Viele Mandanten möchten bereits zu Lebzeiten ihr Vermögen übertragen, etwa durch Schenkungen an Kinder oder die Übertragung einer Immobilie. Damit lassen sich Streitigkeiten und Pflichtteilsrisiken reduzieren sowie steuerliche Vorteile nutzen. Gleichzeitig sind Rückforderungsrechte und Sozialhilferegress zu berücksichtigen.

Meine Leistungen im Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen insbesondere Unterstützung bei:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung bei Erbengemeinschaften und Nachlassauseinandersetzungen
- Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Zusammenhang mit der Nachlassplanung
- Steuerlich optimierte Vermögensübertragungen zu Lebzeiten

Warum anwaltliche Beratung im Erbrecht wichtig ist
Erbrechtliche Fragen sind oft komplex und emotional belastet. Ohne rechtliche Beratung drohen langwierige Erbstreitigkeiten, unnötige Kosten und im schlimmsten Fall der Verlust von Vermögenswerten. Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und klare, rechtssichere Regelungen zu treffen.

Fazit

Das Erbrecht betrifft jeden Menschen. Ob Vorsorge zu Lebzeiten, die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments oder die Abwehr von Pflichtteilsforderungen – ich stehe Ihnen als erfahrener Ansprechpartner in allen Fragen des Erbrechts in Regensburg, Kelheim und Deggendorf zur Seite.

Gerne können Sie hier einen Beratungstermin vereinbaren.

 

 

 

 

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