Betreuungsrecht und Betreuungsverfügung
Was bedeutet Betreuungsrecht?
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Anstelle der früheren Vormundschaft tritt heute die rechtliche Betreuung nach §§ 1814 ff. BGB. Dabei bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der die Interessen des Betroffenen wahrnimmt. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem konkreten Bedarf – zum Beispiel für Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder Wohnungsangelegenheiten.
Wichtig: Die Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Der Betroffene bleibt grundsätzlich geschäftsfähig und kann weiterhin selbst handeln, soweit er dazu in der Lage ist.
Die Betreuungsverfügung – Vorsorge für den Ernstfall
Mit einer Betreuungsverfügung kann jede volljährige Person selbst bestimmen, wer im Ernstfall als Betreuer eingesetzt werden soll.
Das Gericht ist an diese Verfügung grundsätzlich gebunden und bestellt die vorgeschlagene Person, sofern sie geeignet ist und keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.
Inhalte einer Betreuungsverfügung
- Benennung einer oder mehrerer Personen als gewünschter Betreuer
- Ausschluss bestimmter Personen, die keinesfalls Betreuer werden sollen
- Vorgaben und Wünsche zur Lebensgestaltung (z. B. Wohnort, ärztliche Versorgung, Umgang mit Vermögen)
- Ergänzende Hinweise zu persönlichen Vorstellungen und Wertvorstellungen
Damit unterscheidet sich die Betreuungsverfügung von der Vorsorgevollmacht: Während bei der Vollmacht der Bevollmächtigte sofort wirksam handeln darf, greift die Betreuungsverfügung erst, wenn das Gericht eine Betreuung für erforderlich hält.
Vorteile einer Betreuungsverfügung
- Selbstbestimmung sichern: Sie entscheiden selbst, wer im Ernstfall für Sie tätig wird.
- Vermeidung von Fremdbetreuung: Ohne Verfügung bestellt das Gericht ggf. eine fremde Person.
- Rechtssicherheit: Ihre Wünsche sind für das Betreuungsgericht verbindlicher Leitfaden.
- Individuelle Gestaltung: Sie können auch konkrete Vorstellungen zu medizinischer Behandlung oder Vermögensfragen festlegen.
Fazit
Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Vorsorge. Sie ergänzt andere Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche im Ernstfall respektiert werden. Wer rechtzeitig vorsorgt, entlastet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Angehörigen.
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