Rechtsanwalt
Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

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Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor hohen Kosten. Dabei kann frühzeitige Rechtsberatung oft teure Fehler vermeiden und Ihre Ansprüche sichern. Nach dem Grundsatz „Was nichts kostet, ist nichts wert“ (Albert Einstein) ist qualifizierte anwaltliche Beratung eine Investition in Ihre Rechte. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kosten bei einer Beauftragung auf Sie zukommen können.

Erstberatung

Die anwaltliche Erstberatung dient der ersten rechtlichen Orientierung. Sie umfasst typischerweise ein Gespräch bis zu 60 Minuten Dauer, in dem der Anwalt den Sachverhalt aufnimmt, rechtlich bewertet und Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und das mögliche weitere Vorgehen informiert. Die Erstberatung schließt mit diesem Gespräch ab und stellt keine umfassende rechtliche Bearbeitung des Falles dar.

Die Vergütung der Erstberatung richtet sich nach § 34 RVG. Bei Verbrauchern beträgt die Gebühr maximal 190 € netto zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Außergerichtliche Vertretung

Wird der Anwalt außergerichtlich tätig, etwa durch Schriftverkehr oder Verhandlungen mit der Gegenseite, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert (Streitwert). Ohne abweichende Honorarvereinbarung gilt die Regelgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 1,3 Geschäftsgebühren.

Beispiel:
Bei einer Forderung von 10.000 € entstehen regelmäßig folgende Kosten:

  • 1,3 Geschäftsgebühr: 798,20 €
  • Auslagenpauschale: 20,00 €
  • 19% Umsatzsteuer: 155,46 €
  • Gesamtbetrag: 973,66 €

Gerichtliche Vertretung

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, fallen zusätzliche Gebühren an, die ebenfalls nach dem RVG und dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert berechnet werden. Üblicherweise entstehen:

  • 1,3 Verfahrensgebühr für die Bearbeitung,
  • 1,2 Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins,
  • ggf. 1,0–1,5 Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs.

Diese Gebühren summieren sich je nach Streitwert und Umfang des Verfahrens.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese je nach Vertragsbedingungen die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit ganz oder teilweise. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung idealerweise bereits vor dem ersten Beratungstermin, um eine Deckungszusage zu klären. Bitte bringen Sie zum ersten Gespräch eine Kopie Ihres Rechtsschutzvertrags mit. Beachten Sie: Auch bei Kostenzusage der Versicherung bleiben Sie gegenüber dem Anwalt der Kostenschuldner.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Können Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Situation keinen Anwalt leisten und besteht keine Rechtsschutzversicherung, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Im gerichtliche Verfahren können Sie beim zuständigen Gericht Prozess- bzw,Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese übernimmt bei Bewilligung die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Allerdings müssen Sie beachten: Verlieren Sie den Prozess ganz oder teilweise, tragen Sie die Kosten der Gegenseite selbst selbst oder anteilig.

Wichtig: Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig wer obsiegt oder verliert. Selbst wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, muss die unterlegene Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen (§ 12a ArbGG). Sie haben also kein Kostenrisiko für die Anwaltskosten der Gegenseite. Anders ist es im Berufungsverfahren. Im Berufungsverfahren entscheidet das Gericht wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat und zwar abhängig vom Obsiegen oder Unterliegen. Bei Prozesskostenhilfe müssen Sie im Falle des Unterliegens die Kosten der Gegensiete ganz oder teilweise bezahlen. Lediglich die eigenen Kosten sind von der Prozesskostenhilfe gedeckt.

Mein Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Eine rechtliche Klärung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt schützt Sie vor unnötigen Kosten und bösen Überraschungen. Einen ersten Beratungstermin können Sie hier vereinbaren.

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