Scheidung
Die Entscheidung zur Scheidung markiert häufig das Ende eines langen emotionalen Prozesses. Neben den persönlichen Herausforderungen stehen betroffene Ehegatten plötzlich vor einer Vielzahl juristischer Fragen: Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab? Was passiert mit dem Vermögen, dem gemeinsamen Haus oder den Kindern? Wer trägt die Kosten?
Als Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Erfahrung begleite ich Sie kompetent durch alle rechtlichen und finanziellen Aspekte Ihrer Trennung – sachlich, diskret und zielorientiert.
1. Voraussetzungen der Scheidung
Die Scheidung ist in Deutschland im § 1565 BGB geregelt. Voraussetzung ist, dass die Ehe gescheitert ist – dies wird in der Regel angenommen, wenn:
- die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder
- die Trennung seit drei Jahren besteht, auch wenn ein Ehegatte nicht einverstanden ist, oder
- besondere Härtegründe vorliegen (§ 1565 Abs. 2 BGB).
„Trennung“ bedeutet dabei nicht zwangsläufig räumliche Trennung – auch eine Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist anerkannt, wenn klare Abgrenzungen bestehen.
2. Der Ablauf des Scheidungsverfahrens
Das Verfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag, der ausschließlich durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden kann.
Verfahrensablauf im Überblick:
- Scheidungsantrag durch einen Ehegatten über einen Anwalt
- Zustellung an den anderen Ehegatten durch das Gericht
- Fragebögen zum Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
- Durchführung des Versorgungsausgleichs durch das Gericht
- Scheidungstermin beim Familiengericht
- Rechtskraft der Scheidung (nach Ablauf der Beschwerdefrist oder auf Verzicht der Beschwerde)
3. So sparen Sie bei der Scheidung Kosten
Eine häufig gestellte Frage lautet: Muss jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragen?
Antwort: Nein – bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein einziger Anwalt. Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) einig sind, reicht es aus, wenn einer der beiden den Scheidungsantrag über seinen Anwalt einreicht. Der andere Ehegatte kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.
Vorteile bei Beauftragung nur eines Anwalts:
- Deutliche Reduzierung der Anwaltskosten bei einer Vereinbarung zwische den Eheleuten zur Kostenteilung
- Schnellere und konfliktärmere Verfahrensabwicklung
- Kein doppelter Schriftverkehr oder parallele Beratungskosten
👉 Wichtig: Der beauftragte Anwalt darf nur einen Ehegatten rechtlich beraten und vertreten – die Zustimmung des anderen zur Scheidung bleibt dennoch uneingeschränkt möglich.
4. Versorgungsausgleich – Renten fair geteilt
Der Versorgungsausgleich wird in Deutschland automatisch vom Gericht durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat (§ 3 VersAusglG). Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen gesetzlichen und privaten Rentenanwartschaften hälftig geteilt.
Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei kurzer Ehedauer oder durch notariellen Ehevertrag – kann der Versorgungsausgleich entfallen.
5. Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
Wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1363 ff. BGB):
- Beide Ehegatten stellen ihr Anfangs- und Endvermögen gegenüber.
- Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen.
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von Immobilien, Unternehmen, Bankguthaben und sonstigem Vermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs.
6. Unterhalt: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt kann ab dem Zeitpunkt der Trennung verlangt werden (§ 1361 BGB), solange die Ehe noch besteht.
Nachehelicher Unterhalt wird nur unter bestimmten Voraussetzungen geschuldet (§§ 1570 ff. BGB), etwa:
- wegen Kinderbetreuung,
- bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit,
- bei fehlender Möglichkeit zum Erwerb eigener Einkünfte nach langer Ehe.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach Einkommen, Erwerbsfähigkeit und Lebensverhältnissen während der Ehe. Wir prüfen Ihre Ansprüche individuell.
7. Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts
Bei gemeinsamen Kindern bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen (§ 1626 BGB), es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet.
Das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) gewährleistet, dass Kinder auch nach der Trennung regelmäßig Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Ein klar geregelter Umgangsplan hilft, Streit zu vermeiden und das Kindeswohl zu sichern.
8. Kosten der Scheidung – wer zahlt was?
Die Gesamtkosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Deren Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert (abhängig vom Einkommen beider Ehepartner, vom Versorgungsausgleich und dem gemeinsamen Vermögen).
Beispiel: Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von ca. 4.000 € belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 2.750 €.
Bei Beauftragung nur eines Anwalts sparen Sie einen erheblichen Teil der Anwaltskosten.
👉 Tipp: Prüfen Sie, ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt – wir helfen bei der Antragstellung.
Die Kosten der Scheidung können Sie mit unserem Scheidungskostenrechner überschlägig ermitteln.
Fazit: Gut beraten durch die Scheidung
Eine Scheidung ist nicht nur ein persönlicher Umbruch – sie bringt auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich. Durch eine fachkundige, klare und zügige Begleitung lassen sich Konflikte und Folgekosten wirksam vermeiden.
Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Ihre Interessen kompetent – ob bei einvernehmlicher Scheidung oder im streitigen Verfahren.
Ein erstes Beratungsgespräch können Sie hier vereinbaren – ich helfe Ihnen gerne weiter
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