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Vorsorgevollmacht – rechtzeitig vorsorgen für den Ernstfall

 

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Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer in dieser Situation handlungsfähig bleiben möchte, sollte frühzeitig mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Sie ermöglicht es, einer Vertrauensperson die rechtliche Vertretung zu übertragen, ohne dass ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine oder mehrere Personen, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtswirksam zu handeln. Dies betrifft insbesondere:

  • Vermögensangelegenheiten (Bankgeschäfte, Verträge, Immobilienverwaltung)
  • Behördengänge und Postverkehr
  • Gesundheits- und Pflegefragen (Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Pflegeorganisation)
  • Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten

Unterschied zur gesetzlichen Ehegattenvertretung (§ 1358 BGB)

Seit 01.01.2023 besteht in Deutschland ein Notvertretungsrecht des Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. Dieses ist jedoch:

  • zeitlich begrenzt: nur für maximal sechs Monate gültig
  • inhaltlich beschränkt: es umfasst ausschließlich Gesundheitsfragen und keine Vermögens- oder Verwaltungsangelegenheiten
  • nicht frei gestaltbar: die gesetzliche Vertretung greift automatisch, ohne Rücksicht auf individuelle Wünsche

Eine Vorsorgevollmacht bietet dagegen deutlich mehr Sicherheit und Gestaltungsspielraum:
• Sie gilt unbefristet, solange keine Widerrufung erfolgt.
• Sie kann umfangreiche Bereiche (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Post, Behörden) regeln.
• Sie ermöglicht die Bestimmung von Ersatzbevollmächtigten, falls der zunächst eingesetzte Vertreter ausfällt.

Warum auch junge Menschen und Selbständige vorsorgen sollten

Viele verbinden eine Vorsorgevollmacht mit dem Alter. Doch auch junge Menschen sind nicht vor Schicksalsschlägen wie einem Unfall oder einer schweren Krankheit geschützt. Besonders für Familien mit Kindern und Selbständige kann eine plötzliche Handlungsunfähigkeit gravierende Folgen haben:

  • Junge Familien: Ohne Vorsorgevollmacht müssen Ehegatten oder Partner im Ernstfall oft das Betreuungsgericht einschalten. Das kostet Zeit und bedeutet Unsicherheit – gerade wenn wichtige Entscheidungen für Kinder, Wohnung oder finanzielle Verpflichtungen anstehen.
  • Selbständige und Unternehmer: Wer ein Unternehmen führt, braucht klare Regelungen, damit Mitarbeiter bezahlt, Verträge erfüllt und laufende Geschäfte fortgeführt werden können. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, drohen Betriebsstillstand und wirtschaftliche Verluste.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Klare Vollmachten verhindern Konflikte zwischen Angehörigen und schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher kein „Thema fürs Alter“, sondern ein Instrument, das in jeder Lebensphase wichtig ist – gerade für Menschen mit Verantwortung.

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

  • Vermeidung staatlicher Betreuung: Kein Betreuungsgericht, keine gerichtlichen Kontrollen, keine Fremdbestimmung.
  • Individuelle Gestaltung: Sie entscheiden, wer in welchen Bereichen für Sie handeln darf.
  • Vertrauensschutz: Nur von Ihnen bestimmte Personen übernehmen Verantwortung.
  • Rechts- und Handlungsfähigkeit bleibt auch im Ernstfall erhalten.
  • Kombinierbar mit Patientenverfügung: Klare Regelung medizinischer Fragen.

Rechtssichere Gestaltung durch anwaltliche Beratung

Eine wirksame Vorsorgevollmacht erfordert präzise Formulierungen. Fehlerhafte oder unvollständige Vollmachten führen in der Praxis oft zu erheblichen Problemen. Als Fachanwalt für Erbrecht in Nürnberg berate ich Sie umfassend und fertige eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. 

Fazit

Die Vorsorgevollmacht ist ein unverzichtbares Instrument, um die eigene Selbstbestimmung zu sichern. Sie ergänzt das eingeschränkte gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht und schafft umfassende Klarheit – nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für junge Erwachsene, Familien und Selbständige.

Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie umfassend zur Gestaltung und rechtssicheren Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht.

Näheres zur Vorsorgevollmacht im Video hier.

Als Fachanwalt für Erbrecht berate Sie umfassen zur Gestaltung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht. Ein erstes Beratungsgespräch können Sie hier vereinbaren

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