Rechtsanwalt
Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

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Unfallschadensregulierung – Ihr starker Partner nach einem Verkehrsunfall

 

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Ein Verkehrsunfall ist oft mit erheblichen Belastungen verbunden – sei es durch Sachschäden, Personenschäden oder denorganisatorischen Aufwand der Schadensabwicklung. Als Kanzlei für Unfallschadensregulierung

übernehme ich für Sie die komplette Abwicklung Ihres Unfallschadens – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur vollständigen Regulierung.

 

Ihr Vorteil:
Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Hat der Unfallgegner den Schaden allein verschuldet, muss dessen Haftpflichtversicherung die vollständigen Anwaltskosten tragen.
Wenn Sie rechtsscutzversichert sind übernimmt diese die Anwaltskosten.
Sie gehen somit kein Kostenrisiko ein,

Unsere Leistungen im Überblick

- Schnelle Schadensaufnahme und rechtliche Ersteinschätzung

- Direkte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung

- Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf:
  - Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  - Wertminderung
  - Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  - Schmerzensgeld
  - Haushaltsführungsschaden
  - Verdienstausfall

- Prüfung und Abwehr unberechtigter Kürzungen durch Versicherungen

Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist

Versicherungen versuchen oft, Schadenspositionen zu kürzen oder zu verzögern. Ohne fachkundige Hilfe erhalten Geschädigte häufig nicht den vollen Schadensersatz, der ihnen zusteht. Mit meiner Erfahrung im Verkehrsrecht sorge ich dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig und schnellstmöglich durchgesetzt werden.

So gehen Sie vor

  1. Unfall dokumentieren (Fotos, Zeugen, Polizeibericht)
  2. Sofort Kontakt aufnehmen – je eher Sie anwaltliche Unterstützung haben, desto reibungsloser die Regulierung
  3. Unterlagen übermitteln – den Rest erledigen wir für Sie

Kontaktieren Sie mich hier direkt – schnell, unkompliziert für eine kostenlose Ersteinschätzung, wenn Sie keinen Rechtsschutz haben.

 

 

 

 

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