Rechtsanwalt
Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

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Vorsorgerecht - rechtzeitig Vorsorge treffen

Warum Vorsorge so wichtig ist

Das Thema Vorsorgerecht betrifft jeden Menschen – unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Wer durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, benötigt eine rechtliche Vertretung. Ohne entsprechende Regelungen bestimmt das Gericht im Rahmen einer Betreuung, wer diese Aufgaben übernimmt. Mit rechtzeitiger Vorsorge können Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre persönlichen Interessen gewahrt bleiben.

Die wichtigsten Instrumente des Vorsorgerechts

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen treffen dürfen – etwa in finanziellen, persönlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten. Dadurch vermeiden Sie die Bestellung eines fremden gesetzlichen Betreuers.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung legt verbindlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Ärzte und Angehörige erhalten dadurch klare Vorgaben, sodass Ihre Selbstbestimmung auch im Ernstfall gewahrt bleibt.

Betreuungsverfügung

Falls eine gerichtliche Betreuung doch erforderlich wird, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Einfluss darauf nehmen, wer zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll – oder wen Sie ausdrücklich ausschließen möchten.

Testament und Erbrechtliche Vorsorge

Das Vorsorgerecht steht in engem Zusammenhang mit dem Erbrecht. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie rechtzeitig festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Auch hier ist die rechtliche Gestaltung entscheidend, um spätere Konflikte in der Familie zu vermeiden.

Typische Fragen aus der Praxis

- Wer ist die richtige Person für eine Vorsorgevollmacht?
- Wie detailliert sollte eine Patientenverfügung formuliert sein?
- Welche rechtlichen Risiken bestehen, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?
- Wie lässt sich Vorsorge mit einem Testament sinnvoll kombinieren?

Fazit

Das Vorsorgerecht gibt Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt für die Zukunft vorzusorgen. Ob Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder testamentarische Regelungen – ich helfe Ihnen dabei, rechtliche Sicherheit zu schaffen und Ihre Interessen zuverlässig zu wahren.

Als Fachanwalt für Erbrecht in Schierling und Hengersberg berate und unterstütze ich Sie bei der individuellen Gestaltung Ihrer Vorsorgeregelungen. Ich prüfe bestehende Unterlagen auf rechtliche Wirksamkeit und sorge dafür, dass Ihre Wünsche klar, rechtssicher und für Dritte verbindlich dokumentiert sind.

Ein erstes Beratungsgespräch können Sie hier vereinbaren.

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