Trennung: Was Sie wissen und beachten sollten
Eine Trennung ist mehr als nur das Ende des Zusammenlebens – sie ist ein rechtlich bedeutsamer Einschnitt, der zahlreiche Konsequenzen hat. Neben der emotionalen Belastung müssen frühzeitig wichtige Entscheidungen getroffen werden, um finanzielle Nachteile, rechtliche Risiken und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
1. Beginn und Nachweis der Trennung
Die Trennung markiert in der Regel den Beginn des sogenannten Trennungsjahres (§ 1565 Abs. 2 BGB), das in den meisten Fällen Voraussetzung für die Scheidung ist.
- Räumliche Trennung: In der Regel Auszug eines Ehegatten; in Ausnahmefällen Trennung innerhalb der Wohnung („Tisch und Bett“).
- Wirtschaftliche Trennung: Keine gemeinsame Haushaltsführung, keine gemeinsamen Konten.
- Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Trennung kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
2. Unterhaltsansprüche schnellstmöglich geltend machen
- Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB): Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt.
• Wichtiger Hinweis: Unterhalt wird in der Regel erst ab Geltendmachung gezahlt – deshalb unverzüglich schriftlich fordern.
• Berechnung: Anhand des bereinigten Nettoeinkommens beider Ehegatten; Orientierung an den Süddeutschen Leitlinien.
• Kindesunterhalt (§ 1601 ff. BGB): Anspruch besteht unabhängig vom Familienstand, Höhe nach Düsseldorfer Tabelle.
3. Ehewohnung und Hausrat
- Nutzung der Ehewohnung (§ 1361b BGB): Klärung, wer während der Trennung in der Wohnung bleibt.
• Hausratsteilung: Vorläufige Regelung kann spätere Konflikte minimieren.
• Vorsicht: Ohne klare Vereinbarung kann es zu Blockaden oder einseitigen Entnahmen kommen.
4. Vermögens- und Versorgungsausgleich vorbereiten
- Auskunftsansprüche (§ 1379 BGB): Frühzeitig Informationen zu Einkommen, Vermögen, Versicherungen einholen.
• Sicherung von Beweisen: Kontoauszüge, Immobilienunterlagen, Versicherungsverträge kopieren.
• Versorgungsausgleich: Frühzeitige Klärung der Rentenanwartschaften erleichtert das Scheidungsverfahren.
5. Testament und Erbansprüche
- Bestehendes Testament prüfen: Ehegatten sind oft gegenseitig als Erben eingesetzt.
• Rechtslage bei Trennung: Ohne Änderung bleibt die Erbeinsetzung zunächst wirksam, selbst wenn die Scheidung beabsichtigt ist.
• Empfehlung: Testament prüfen und bei Bedarf widerrufen oder neu verfassen (§§ 2253 ff. BGB).
• Pflichtteilsrecht beachten: Auch nach Trennung besteht Pflichtteilsrecht, solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist (§ 1933 BGB).
6. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Widerruf bestehender Vollmachten: Wenn der Ehepartner nicht mehr als Bevollmächtigter gewünscht ist, muss die Vollmacht ausdrücklich und schnellstmöglich widerrufen werden.
• Neue Regelung: Vertrauensperson bestimmen und neue Vorsorgevollmacht erstellen.
• Patientenverfügung anpassen: Änderungen rechtzeitig dokumentieren.
7. Bezugsberechtigungen in Versicherungen
- Lebensversicherung, Unfallversicherung, betriebliche Altersvorsorge: Prüfen, ob der Ehepartner als Bezugsberechtigter eingesetzt ist.
• Widerruf: In vielen Verträgen jederzeit möglich, muss aber ausdrücklich gegenüber der Versicherung erklärt werden.
• Risiko: Ohne Änderung kann der Ehepartner trotz Trennung Anspruch auf die Versicherungsleistung haben.
8. Bank- und Gemeinschaftskonten
- Gemeinsame Konten: Klären, ob diese aufgelöst oder in Einzelkonten umgewandelt werden.
• Vollmachten: Kontovollmachten widerrufen, um ungewollte Abhebungen zu verhindern.
• Gemeinsame Kredite: Regelung über Ratenzahlungen treffen.
9. Kinder – Sorge- und Umgangsrecht
- Sorgeerklärung: Gemeinsames Sorgerecht bleibt bestehen.
• Umgangsregelung: Klare Absprachen im Interesse der Kinder.
• Unterhaltspflicht: Kindesunterhalt unabhängig vom Umgang.
10. Steuerliche Aspekte
- Steuerklassenwechsel: Spätestens im Jahr nach der Trennung Anpassung vornehmen.
• Gemeinsame Veranlagung: Für das Jahr der Trennung oft noch möglich, wenn beide einverstanden sind.
11. Typische Fehler vermeiden
- Unterhalt nicht geltend machen → Anspruchsverlust
• Vollmachten und Bezugsrechte nicht ändern → Ungewollte Rechtsfolgen
• Testament unverändert lassen → Ehepartner bleibt Erbe
• Keine Beweise sichern → Schlechtere Ausgangsposition im Scheidungsverfahren
12. Meine anwaltliche Unterstützung
Als Fachanwalt für Familienrecht im Raum Regensburg, Kelheim und Deggendorf biete ich Ihnen:
• Sofortige Sicherung Ihrer Unterhaltsansprüche
• Prüfung und Anpassung von Testamenten und Vollmachten
• Beratung zu Ehewohnung, Hausrat, Vermögen und Versicherungen
• Vertretung in Sorge- und Umgangsrechtsfragen
• Gestaltung rechtssicherer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Hinweis: Die vorstehenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte rechtliche Unterstützung stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Ein erstes Beratungsgepräch können Sie hier vereinbaren.
Mehr Informationen zur Trennung erhalten Sie im Video hier