Testament und Erbvertrag – rechtzeitig vorsorgen
Bedeutung letztwilliger Verfügungen
Wer sein Vermögen nach dem Tod gezielt verteilen möchte, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB), die nicht immer den persönlichen Vorstellungen entspricht. Streit in der Familie oder unnötige Erbschaftsteuerbelastungen können die Folge sein. Ein Testament oder Erbvertrag schafft Rechtssicherheit und ermöglicht es, die Nachfolge nach den eigenen Wünschen zu regeln.
Das Testament
Ein Testament ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung von Todes wegen (§ 1937 BGB).
Wesentliche Formen sind:
- - Eigenhändiges Testament: handschriftlich, eigenhändig unterschrieben, mit Ort und Datum.
- - Gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB): Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können gemeinschaftlich verfügen, bekannt als Berliner Testament.
Vorteile: einfache Errichtung, jederzeit widerruflich, flexible Gestaltung. Risiken: Formfehler, Auslegungsschwierigkeiten, Anfechtungen. Anwaltliche Beratung empfohlen um Fehler zu vermeiden. - - Notarielles Testament: vor einem Notar erklärt oder übergeben; bietet Rechtssicherheit und Beweisstärke.
Der Erbvertrag
Ein Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB) ist eine bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen über die Erbfolge.
Charakteristisch:
- - Abschluss nur vor einem Notar möglich.
- - Bindungswirkung: Vertragsparteien können die getroffenen Verfügungen nicht mehr einseitig widerrufen werden, es sei den es wurde im Erbvertrag eine andere Vereinbarung getroffen.
- - Besonders geeignet für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familien oder Unternehmer, die Nachfolgeregelungen verbindlich gestalten wollen.
Vorteile: hohe Verbindlichkeit, klare Nachfolgeregelung, Schutz vor einseitiger Abänderung.
Nachteile: eingeschränkte Flexibilität, Rücktritt nur unter engen Voraussetzungen möglich (§ 2293 BGB).
Testament oder Erbvertrag – was ist sinnvoll?
Die Entscheidung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab:
- - Testament: empfehlenswert bei kleineren Vermögen, einfachen Familienverhältnissen oder wenn Flexibilität wichtig ist.
- - Erbvertrag: sinnvoll bei größeren Vermögen, komplizierten Familienkonstellationen oder wenn eine verbindliche Absicherung (z. B. des Partners) gewünscht wird.
Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie individuell, ob ein Testament oder Erbvertrag für Ihre Situation die bessere Wahl ist, und sorge für eine rechtssichere Gestaltung, die auch steuerliche Aspekte berücksichtigt.
Meine Leistungen im Erbrecht
- - Prüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- - Beratung zu Pflichtteilsrechten und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- - Gestaltung von Berliner Testamenten
- - Unterstützung bei komplexen Nachfolgeregelungen (Unternehmensnachfolge, Patchwork-Familien)
- - Vertretung bei Streitigkeiten um die Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen
Fazit
Ein Testament oder Erbvertrag bietet die Möglichkeit, den letzten Willen eindeutig zu gestalten und Streit unter den Erben zu vermeiden. Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, Ihre Vorstellungen rechtssicher umzusetzen und die Weichen für eine geordnete Nachfolge zu stellen.
Wenn Sie Fragen zu Testament oder Erbvertrag haben, können Sie hier einen ersten Beratungstermin vereinbaren.