Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht: Überblick und Orientierung
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen – von alltäglichen Käufen bis zu komplexen Verträgen. Es wird vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestaltet und betrifft nahezu jede Lebenssituation: Kauf, Miete, Werk- oder Dienstleistungen, aber auch Schadensersatz nach Unfällen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, vermeidet Streit, setzt Ansprüche zielgerichtet durch und reduziert Risiken. Dieser Überblick zeigt, worum es geht, welche Konflikte häufig auftreten und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
Worum geht es in diesem Rechtsgebiet?
Unter Zivilrecht versteht man das Recht der Privatrechtsbeziehungen – also Regeln für Verträge, Ansprüche und Haftung zwischen gleichberechtigten Parteien. Typische Situationen sind der Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, mangelhafte Ware, verspätete Leistung, unterbliebene Zahlung, fehlerhafte Handwerkerleistungen oder unzulässige AGB-Klauseln. Auch deliktische Ansprüche (z. B. nach einem Schadenereignis) gehören dazu. Anders als im öffentlichen Recht geht es nicht um staatliche Eingriffe, sondern um die Durchsetzung individueller Rechte: z.B. Erfüllung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Unterlassung. Für Verbraucher wie Unternehmer ist das Zivilrecht die Grundlage sicherer Vertragsgestaltung und effektiver Konfliktlösung.
Typische Fragen und Konflikte
Ist ein Vertrag wirksam zustande gekommen (Angebot/Annahme, Formanforderungen)?
Welche Rechte habe ich bei Mängeln (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)?
Was gilt bei Lieferverzug oder Zahlungsverzug (Fristen, Verzugszinsen, Mahnung)?
Sind AGB-Klauseln wirksam oder überraschend/unangemessen benachteiligend?
Wie sichere ich Beweise und berechne Schäden korrekt?
Welche Verjährungsfristen gelten und wie lassen sie sich hemmen?
Haftung aus unerlaubter Handlung: Wann schuldet jemand Schadensersatz?
Wichtige Grundbegriffe – kurz erklärt
Vertrag: Kommt durch Angebot und Annahme zustande. Regelmäßige Prüfungspunkte: Inhalt, Wirksamkeit, Form.
Willenserklärung: Äußerung, mit der eine rechtliche Wirkung gewollt ist. Kann angefochten werden, wenn sie z. B. irrig abgegeben wurde.
Leistungsstörung: Abweichung vom geschuldeten Vertragserfolg (Verzug, Unmöglichkeit, Mangel). Löst Ansprüche aus.
Mangel/Gewährleistung: Sache entspricht nicht der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit. Rechte: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz.
Verzug: Schuldner leistet nicht rechtzeitig. Folgen: Verzugszinsen, Ersatz des Verzugsschadens.
Schadensersatz: Ausgleich eines Vermögensnachteils bei Pflichtverletzung oder deliktischer Handlung.
AGB: Vorgegebene Vertragsbedingungen. Unwirksam, wenn sie überraschend oder unangemessen benachteiligend sind.
Verjährung: Ansprüche können nach Fristablauf nicht mehr durchgesetzt werden; Hemmung/Neubeginn möglich.
Wann ist anwaltliche Beratung sinnvoll?
Bei größeren Vermögenswerten oder komplexen Vertragswerken (z. B. AGB, Rahmenverträge).
Wenn Fristen laufen, Verjährung droht oder einstweilige Maßnahmen in Betracht kommen.
Bei streitigen Mängeln, strittigem Schadensumfang oder unklarer Beweislage.
Zur Prüfung und Gestaltung von Verträgen zur Streitvermeidung im Vorfeld.
Wenn Vergleichsverhandlungen oder ein Gerichtsverfahren absehbar sind.
Haftungshinweis
Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern; trotz Sorgfalt kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
Ihr nächster Schritt
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