Ablauf einer Scheidung – Fachanwalt für Familienrecht
Eine Scheidung ist selten nur ein formaler Akt. Häufig müssen parallel Unterhalt, Vermögen, Wohnung oder Immobilie sowie – bei Kindern – tragfähige Betreuungs- und Umgangsregelungen geordnet werden. Entscheidend ist, frühzeitig Struktur in die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu bringen, damit das Verfahren planbar bleibt und Folgestreitigkeiten vermieden werden, soweit dies im konkreten Fall möglich ist.
Wir beraten und vertreten Mandanten am Standort Schierling und Umfebung, insbesondere in den Gemeinden Langquaid und Mallersdorf-Pfaffenberg.
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Wann ist eine Scheidung möglich?
Scheitern der Ehe (rechtliche Grundlage)
Voraussetzung der Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist, also eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann (§ 1565 Abs. 1 BGB). In der Praxis steht nicht „Schuld“ im Vordergrund, sondern eine nachvollziehbare Darstellung der Trennung und ihrer Dauer. Je klarer die tatsächliche Trennung beschrieben werden kann, desto reibungsloser lässt sich das Verfahren führen.
Trennungsjahr und gesetzliche Vermutungen
Bei einjähriger Trennung wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB). Bei dreijähriger Trennung gilt die Vermutung auch ohne Zustimmung (§ 1566 Abs. 2 BGB). Für die Verfahrensstrategie ist daher das Trennungsdatum und die Art der Trennung regelmäßig ein zentraler Punkt.
Trennung in der gemeinsamen Wohnung
Eine Trennung kann auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein, wenn die gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft beendet ist. Typische Indizien sind getrennte Haushaltsführung, getrennte Finanzen, getrennte Organisation des Alltags und das Fehlen gemeinsamer Freizeit- und Versorgungsstrukturen. Im Erstgespräch klären wir, wie die Trennungssituation in deinem Fall rechtssicher einzuordnen ist und welche Darstellung gegenüber Gericht und Gegenseite zweckmäßig ist.
Ablauf des Scheidungsverfahrens – in der Praxis
1. Vorbereitung: Ziele, Prioritäten, Daten
Vor Antragstellung sollte geklärt werden, ob eine einvernehmliche Lösung realistisch ist oder ob streitige Folgesachen zu erwarten sind. Typische Konfliktfelder sind Unterhalt, Vermögen (insbesondere Immobilien), Versorgungsausgleich und – bei Kindern – Betreuung/Umgang. Eine strukturierte Vorbereitung reduziert Verzögerungen und vermeidet, dass das Verfahren durch Nebenstreitigkeiten unnötig verteuert wird.
2. Scheidungsantrag und Anwaltszwang
Der Scheidungsantrag wird durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht; insoweit besteht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte benötigt nicht zwingend einen eigenen Anwalt, wenn er lediglich zustimmt. Ob dies in deinem Fall sinnvoll ist, hängt von der Interessenlage und den Folgesachen ab.
3. Versorgungsausgleich als Zeitfaktor
Der Versorgungsausgleich ist in den meisten Fällen Bestandteil des Scheidungsverfahrens (VersAusglG). Das Gericht holt Auskünfte bei Versorgungsträgern ein; diese Rückläufe bestimmen in der Praxis häufig die Verfahrensdauer. Vollständige Angaben und zügige Mitwirkung beschleunigen das Verfahren häufig deutlich. Ein Ausschluss oder eine Modifikation sind nur unter engen Voraussetzungen sinnvoll und rechtlich stabil zu gestalten (Einzelfallprüfung).
4. Termin und Scheidungsbeschluss
Wenn die Sache entscheidungsreif ist, setzt das Gericht den Scheidungstermin an. Dort werden Trennung und Scheitern der Ehe regelmäßig kurz thematisiert; anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss. Vorab ist zu klären, welche Punkte vor Rechtskraft zwingend gesichert sein sollten (z. B. Unterhaltsregelungen oder Übergangslösungen bei der Wohnsituation).
Folgesachen: Was typischerweise parallel zu klären ist
Unterhalt
Während der Trennung kann Trennungsunterhalt in Betracht kommen (§ 1361 BGB). Nach der Scheidung sind nacheheliche Unterhaltsansprüche nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich (§§ 1569 ff. BGB). Die entscheidenden Fragen sind regelmäßig Bedarf, Leistungsfähigkeit, Erwerbsobliegenheiten und – bei Kindern – Betreuungssituation. Eine frühzeitige, nachvollziehbare Einordnung verhindert unrealistische Erwartungen und erleichtert Einigungen.
Vermögen und Zugewinn
Ob Zugewinnausgleich relevant wird, hängt vom Güterstand und der Vermögensentwicklung während der Ehe ab. Praktisch entscheidend sind Auskunft, Stichtage sowie Bewertung (besonders bei Immobilien). Ohne belastbare Zahlen entstehen schnell verhärtete Positionen. Deshalb empfiehlt sich eine systematische Datenerhebung, bevor verhandelt oder prozessiert wird.
Kinder: Betreuung, Umgang, Kindesunterhalt
Wenn Kinder betroffen sind, geht es vor allem um tragfähige Alltagslösungen und verlässliche Kommunikation. Kindesunterhalt richtet sich nach §§ 1601 ff. BGB; Umgang nach § 1684 BGB; Sorgerecht nach §§ 1626 ff. BGB. In der Beratung wird regelmäßig geprüft, welche Regelung realistisch ist, welche Konfliktpunkte absehbar sind und ob eine außergerichtliche Einigung möglich erscheint.
Ehewohnung und Hausrat
Wohn- und Hausratsfragen sind häufig konfliktträchtig, weil sie den Alltag unmittelbar betreffen. Ungeklärte Nutzungs- und Kostenfragen schaffen schnell faktische Verhältnisse, die später nur schwer korrigierbar sind. Häufig ist eine klare, befristete Übergangsregelung der sinnvollste erste Schritt.
Scheidung mit Immobilie oder Kredit – häufige Konstellationen
Eigentum und Darlehen: zwei Ebenen
Die Scheidung ändert Eigentumsverhältnisse und Darlehensverträge nicht automatisch. Neben der Frage, wem die Immobilie gehört, ist entscheidend, wer gegenüber der Bank haftet und wer die laufenden Raten tatsächlich trägt. Daraus können interne Ausgleichsansprüche folgen. Frühzeitige Klärung und saubere Dokumentation verhindern spätere Überraschungen.
Optionen: Verkauf, Übernahme, Vermietung
Typische Lösungen sind Verkauf, Übernahme durch einen Ehegatten (mit Finanzierung/Abfindung) oder Vermietung als Zwischenlösung. Welche Option sinnvoll ist, hängt von Bonität, Liquidität, familiärer Situation und der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung ab. In der Erstberatung kann eine Entscheidungsmatrix erstellt werden: Welche Unterlagen werden benötigt, welche Schritte sind realistisch, wo liegen typische Risiken.
Kosten und Dauer – transparente Orientierung
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (FamGKG/GKG), Anwaltskosten nach dem RVG. Der Verfahrenswert hängt insbesondere von Einkommen und Umfang der Folgesachen ab. Eine seriöse Kosteneinordnung ist deshalb nach Aufnahme der Eckdaten möglich. Ziel ist, das Verfahren strukturiert zu führen und unnötige Nebenstreitigkeiten zu vermeiden.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer hängt maßgeblich davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich geführt werden kann und wie schnell der Versorgungsausgleich bearbeitet wird (VersAusglG). Verzögerungen entstehen typischerweise durch unvollständige Angaben oder offene Folgesachen. Eine klare Priorisierung und vollständige Mitwirkung erhöhen die Planbarkeit.
Unterlagen für die Erstberatung (Orientierung)
- Eckdaten: Heiratsdatum, Trennungsdatum, Kinder (Geburtsdaten), aktuelle Wohnsituation
- Einkommen: aktuelle Nachweise, ggf. Sonderzahlungen/variable Bestandteile
- Versorgung: Renten-/Versorgungsübersichten, betriebliche/private Anrechte
- Bei Immobilie: Grundbuchdaten, Darlehensstand, Ratenhöhe, Objektunterlagen
Wenn nicht alles vorliegt, ist das kein Hindernis. Wichtig ist, dass wir eine konkrete Unterlagenliste für die nächsten Schritte erstellen.
FAQ – Scheidung in Schierling
Brauche ich für die Scheidung zwingend einen Anwalt?
Ja. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Anwalt gestellt werden (§ 114 Abs. 1 FamFG).
Muss das Trennungsjahr immer eingehalten werden?
Regelmäßig ja. Bei einjähriger Trennung wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn der andere zustimmt oder beide die Scheidung wollen (§ 1566 Abs. 1 BGB). Ausnahmen sind selten und stark einzelfallabhängig.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Er betrifft die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte und wird im Scheidungsverfahren regelmäßig geprüft (VersAusglG). Er ist häufig der maßgebliche Zeitfaktor, weil Auskünfte von Versorgungsträgern eingeholt werden.
Können wir den Versorgungsausgleich ausschließen?
Das ist nur unter engen Voraussetzungen möglich (z. B. wirksame Vereinbarung) und muss rechtlich belastbar geprüft werden (Einzelfall).
Was passiert mit Haus und Kredit bei der Scheidung?
Die Scheidung ändert Eigentum und Darlehensvertrag nicht automatisch. Zu klären sind Nutzung, Ratenzahlung, Haftung gegenüber der Bank und interne Ausgleichsansprüche.
Welche Unterlagen sind für den Ersttermin sinnvoll?
Eckdaten (Heirat/Trennung/Kinder), aktuelles Einkommen und Angaben zu Renten/Versorgung. Bei Immobilie zusätzlich Grundbuch- und Darlehensdaten. Daraus lässt sich ein Fahrplan ableiten.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite geben eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.




