Wer erbt bei kinderlosen Ehegatten?
Verstirbt ein Ehepartner ohne Kinder, glauben viele, dass der überlebende Ehegatte automatisch alles erbt. Das stimmt nicht. Nach der gesetzlichen Erbfolge teilt sich der Ehegatte das Erbe oft mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen – es sei denn, ein Testament regelt etwas anderes.
1. Gesetzliche Erbfolge bei Ehegatten ohne Kinder
Das deutsche Erbrecht ordnet die Verwandten in sogenannte Ordnungen ein:
1. Erste Ordnung: Kinder und Enkel
2. Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
3. Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
Fehlen Kinder, kommen die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen zum Zuge.
2. Wie viel erbt der überlebende Ehegatte?
Der Anteil des Ehegatten hängt davon ab, welche Verwandten noch leben:
- Neben Eltern oder Geschwistern: Ehegatte erbt die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte geht an die Eltern (je ein Viertel). Sind Eltern verstorben, treten deren Kinder (also Geschwister, Nichten oder Neffen) ein.
- Sind keine Verwandten mehr da: der Ehegatte erbt alles.
3. Zugewinngemeinschaft: Ehegatte erbt mehr
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der Erbanteil des überlebenden Partners automatisch um ein weiteres Viertel (§ 1371 BGB).
In der Praxis bedeutet das: Der überlebende Ehegatte erhält drei Viertel des Nachlasses, die übrigen ein Viertel gehen an Eltern oder Geschwister.
4. Sonderfall Gütertrennung
Bei Gütertrennung bleibt es bei der hälftigen Erbquote, wenn keine Kinder vorhanden sind. Anders ist es nur, wenn Kinder miterben – dann gilt Gleichverteilung.
5. Pflichtteil beachten
Auch wenn der Ehegatte im Testament zum Alleinerben bestimmt wird, haben nahe Angehörige (z. B. Eltern) Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
6. Lebenspartner – Gleichstellung im Erbrecht
Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten vollständig gleichgestellt und erben nach denselben Vorschriften.
7. Empfehlung: Testament oder Erbvertrag
Ohne Testament entsteht oft eine Erbengemeinschaft, in der sich der überlebende Ehegatte mit Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen abstimmen muss. Das führt häufig zu Konflikten.
Tipp vom Fachanwalt: Ehegatten sollten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und in einem Berliner Testament oder Erbvertrag festlegen, wer nach dem Tod des Längerlebenden erben soll.
Fazit
Ohne Kinder teilt sich der überlebende Ehegatte das Erbe meist mit den Verwandten des Verstorbenen. Bei Zugewinngemeinschaft erhält er drei Viertel des Nachlasses, bei Gütertrennung die Hälfte. Nur wenn keine Verwandten vorhanden sind, erbt er allein. Ein Testament schafft Klarheit und Frieden innerhalb der Familie.







