Unwirksames Testament
Die Unterschrift unter einem handschriftlichen Testament reicht nicht aus, wenn das Testament vom Erblasser nicht selbst handschriftlich verfasst wurde. Ein Testament muss laut OLG Celle, Az. 6 W 156/24 vom 09.01.2025 komplett eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden.
In dem konkreten Fall hatte eine Tochter nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, der sie zur Alleinerbin erklären sollte. Sie berief sich dabei auf ein angeblich hanschriftlich verfasstesTestament der Mutter und machte dabei aber falsche Angaben. Sie behauptete, dass die Mutter das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat. Tatsächlich aber hatte die Tochter das Testament geschrieben und die Mutter nur unterschrieben.
Damit war nach Ansicht des OLG Celle das angeblich von der Mutter errichtete Testament ungültig mit der Folge, dass die Kinder der verstorbenen die Mutter gemeinsam beerbten.
Darüber hinaus musste die Tochter die Anwaltskosten der übrigen Erben erstatten, die zur Abwehr des Erbscheinsantrags der Tochter angefallen sind.
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