Rechtsanwalt
Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

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Zerrissenes Testament - was bedeutet das für die Erbfolge?

Kurz gesagt: Reißt der Erblasser sein Testament entzwei, gilt das in der Regel als Widerruf. Dann greift die gesetzliche Erbfolge – auch wenn die zerrissenen Blätter später im Schließfach gefunden werden.

Der entschiedene Fall – leicht erklärt

- Ein Mann verstarb. Seine Ehefrau beantragte einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge.
- Später wurde in seinem Bankschließfach ein handschriftliches Testament gefunden, das eine andere Person begünstigte – längs in der Mitte durchgerissen.
- Die Frage: Gilt dieses Dokument noch oder ist es wirksam widerrufen?

Ergebnis: Das Gericht bestätigte den Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge. Das Zerreißen des Testaments wurde als klare Widerrufshandlung gewertet. Dass die Blätter im Schließfach lagen, änderte daran nichts.

Warum gilt das Zerreißen als Widerruf?

- Ein Testament kann durch Vernichtung widerrufen werden.
- Zerreißen = Vernichten.
- Das Recht geht von einer Widerrufsabsicht aus, wenn der Erblasser sein Testament zerstört.
- Besondere Umstände, die diese Vermutung erschüttern könnten, müssen nachgewiesen werden – hier gab es solche Indizien nicht.
- Zudem hatte nur der Erblasser Zugang zum Schließfach; ein „versehentliches“ Zerreißen durch Dritte schied somit praktisch aus.

Häufige Fragen

Reicht jedes Zerreißen?
Ja, sofern erkennbar ist, dass der Erblasser selbst das Testament zerstört hat und nichts auf eine bloße Beschädigung von außen hindeutet.

Was, wenn das zerrissene Testament aufbewahrt wurde?
Selbst die Aufbewahrung im Schließfach ändert nichts an der Vermutung des Widerrufs. Es bleibt bei: Zerrissen = widerrufen, solange keine überzeugenden Gegenbeweise vorliegen.

Kann man die Vermutung widerlegen?
Nur mit konkreten Anhaltspunkten, etwa wenn feststeht, dass nicht der Erblasser zerrissen hat oder er unmissverständlich äußerte, dass die Zerstörung ohne Widerrufswillen geschah. Solche Hinweise gab es im Fall nicht.

Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

- Testament widerrufen? Tun Sie das klar und eindeutig  und dokumentieren Sie Ihren Willen im Zweifel zusätzlich schriftlich.
- Testament ändern? Erstellen Sie besser ein neues Testament, das das alte aufhebt. So vermeiden Sie Streit.
- Zweifel nach einem Todesfall? Wird ein beschädigtes oder zerrissenes Testament gefunden, sollte sofort rechtlicher Rat eingeholt werden, bevor Anträge beim Nachlassgericht gestellt werden.

Rechtsgrundlage und Entscheidung: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.04.2025, Az. 21 W 26/25.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Beratung stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

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