Neue Verjährungsfrist bei Bußgeldbescheiden ab 01.07.2026
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten galt bislang häufig eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Ab dem 1. Juli 2026 wird diese Frist für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG grundsätzlich auf sechs Monate verlängert.
Für Betroffene bedeutet das: Ein Bußgeldbescheid ist künftig nicht schon deshalb angreifbar, weil seit dem Verkehrsverstoß mehr als drei Monate vergangen sind. Entscheidend bleibt der konkrete Verfahrensablauf. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Verjährung durch behördliche Maßnahmen unterbrochen wurde und ob der Bußgeldbescheid ordnungsgemäß erlassen und zugestellt worden ist.
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte die Einspruchsfrist von regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung beachten.




