Notvertretungsrecht
Seit dem 01.01.2023 regelt das Notvertretungsrecht die Vertretungsbefugnis des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners, wenn der Ehe- oder Lebenspartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Zu beachten ist, dass dieses Notvertretungsrecht nicht gilt für andere nahestehende Angehörige, auch nicht für Kinder hinsichtlich ihrer Eltern und Eltern für ihre volljährigen Kinder.
Dieses Notvertretungsrecht umfasst alle Angelegenheiten, die der kranke oder verletzte Ehepartner selbst regeln würde, wenn er dazu in der Lage wäre. Dazu gehören zum Beispiel Das Ehegattennotvertretungsrecht ist jedoch nur eine vorübergehende Lösung. Wenn der kranke oder verletzte Ehepartner längerfristig nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sollte ein Betreuer bestellt werden.
Das Notvertretungsrecht befugt
zur Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe oder ihre Untersagung, sowie die Entgegennahme der diesbezüglichen ärztlichen Aufklärungen, zum Abschluss und die Durchsetzung von einschlägigen Verträgen (Behandlungsverträge, Krankenhausverträge und Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege, zu Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen auf die Dauer von bis zu max. 6 Wochen im Einzelfall und die Geltendmachung von Ansprüchen aus Anlass der Erkrankung gegenüber Dritten sowie ihre Abtretung an Leistungserbringer.
Diese Aufzählung zeigt, dass insbesondere die Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, eine längere freiheitsentziehende Unterbringung über 6 Wochen hinaus und eine Zwangsbehandlung hinaus nicht umfasst sind. Dafür ist nach wie vor eine entsprechende umfassende Vorsorgevollmacht erforderlich.
Hinzu kommt, dass das Ehegattennotvertretungsrecht nur für einen Zeitraum von 6 Monaten, beginnend ab der erstmaligen ärztlichen Feststellung, gilt.
Das Ehegatten Notvertretungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ehegatten getrennt leben oder der Ehegatte das Notvertretungsrecht ablehnt. Gleiches gilt bei Bestehen einer Betreuung Verfügung oder Vorsorgevollmacht.
Es ist daher anzuraten trotz des nunmehr gesetzlich geregelten Notvertretungsrechts eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung zu errichten.
Vorsorgevollmacht – rechtzeitig vorsorgen für den Ernstfall

Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer in dieser Situation handlungsfähig bleiben möchte, sollte frühzeitig mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Sie ermöglicht es, einer Vertrauensperson die rechtliche Vertretung zu übertragen, ohne dass ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine oder mehrere Personen, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtswirksam zu handeln. Dies betrifft insbesondere:
- Vermögensangelegenheiten (Bankgeschäfte, Verträge, Immobilienverwaltung)
- Behördengänge und Postverkehr
- Gesundheits- und Pflegefragen (Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Pflegeorganisation)
- Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten
Unterschied zur gesetzlichen Ehegattenvertretung (§ 1358 BGB)
Seit 01.01.2023 besteht in Deutschland ein Notvertretungsrecht des Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. Dieses ist jedoch:
- zeitlich begrenzt: nur für maximal sechs Monate gültig
- inhaltlich beschränkt: es umfasst ausschließlich Gesundheitsfragen und keine Vermögens- oder Verwaltungsangelegenheiten
- nicht frei gestaltbar: die gesetzliche Vertretung greift automatisch, ohne Rücksicht auf individuelle Wünsche
Eine Vorsorgevollmacht bietet dagegen deutlich mehr Sicherheit und Gestaltungsspielraum:
• Sie gilt unbefristet, solange keine Widerrufung erfolgt.
• Sie kann umfangreiche Bereiche (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Post, Behörden) regeln.
• Sie ermöglicht die Bestimmung von Ersatzbevollmächtigten, falls der zunächst eingesetzte Vertreter ausfällt.
Warum auch junge Menschen und Selbständige vorsorgen sollten
Viele verbinden eine Vorsorgevollmacht mit dem Alter. Doch auch junge Menschen sind nicht vor Schicksalsschlägen wie einem Unfall oder einer schweren Krankheit geschützt. Besonders für Familien mit Kindern und Selbständige kann eine plötzliche Handlungsunfähigkeit gravierende Folgen haben:
- Junge Familien: Ohne Vorsorgevollmacht müssen Ehegatten oder Partner im Ernstfall oft das Betreuungsgericht einschalten. Das kostet Zeit und bedeutet Unsicherheit – gerade wenn wichtige Entscheidungen für Kinder, Wohnung oder finanzielle Verpflichtungen anstehen.
- Selbständige und Unternehmer: Wer ein Unternehmen führt, braucht klare Regelungen, damit Mitarbeiter bezahlt, Verträge erfüllt und laufende Geschäfte fortgeführt werden können. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, drohen Betriebsstillstand und wirtschaftliche Verluste.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Klare Vollmachten verhindern Konflikte zwischen Angehörigen und schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher kein „Thema fürs Alter“, sondern ein Instrument, das in jeder Lebensphase wichtig ist – gerade für Menschen mit Verantwortung.
Vorteile einer Vorsorgevollmacht
- Vermeidung staatlicher Betreuung: Kein Betreuungsgericht, keine gerichtlichen Kontrollen, keine Fremdbestimmung.
- Individuelle Gestaltung: Sie entscheiden, wer in welchen Bereichen für Sie handeln darf.
- Vertrauensschutz: Nur von Ihnen bestimmte Personen übernehmen Verantwortung.
- Rechts- und Handlungsfähigkeit bleibt auch im Ernstfall erhalten.
- Kombinierbar mit Patientenverfügung: Klare Regelung medizinischer Fragen.
Rechtssichere Gestaltung durch anwaltliche Beratung
Eine wirksame Vorsorgevollmacht erfordert präzise Formulierungen. Fehlerhafte oder unvollständige Vollmachten führen in der Praxis oft zu erheblichen Problemen. Als Fachanwalt für Erbrecht in Nürnberg berate ich Sie umfassend und fertige eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.
Fazit
Die Vorsorgevollmacht ist ein unverzichtbares Instrument, um die eigene Selbstbestimmung zu sichern. Sie ergänzt das eingeschränkte gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht und schafft umfassende Klarheit – nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für junge Erwachsene, Familien und Selbständige.
Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie umfassend zur Gestaltung und rechtssicheren Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht.
Näheres zur Vorsorgevollmacht im Video hier.
Als Fachanwalt für Erbrecht berate Sie umfassen zur Gestaltung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht. Ein erstes Beratungsgespräch können Sie hier vereinbaren
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)
der Kanzlei Rechtsanwalt Roman Noack
Stand: Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Kanzlei Rechtsanwalt Roman Noack, Schierling und Hengersberg, und ihren Mandanten über die Webseite www.noack.biz, per E-Mail, telefonisch oder persönlich abgeschlossen werden. Die AMB gelten für Verbraucher und Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragspartner & Kontaktangaben
Vertragspartner ist: Rechtsanwalt Roman Noack Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, Kanzlei Schierling: Schäfflerstraße 5, 84069 Schierling, Telefon: 09451/941014, Kanzlei Hengersberg: Marktplatz 14, 94491 Hengersberg, Telefon 09901/9037-0, E-Mail:
USt-ID: DE123456789
§ 3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die anwaltliche Beratung und Vertretung insbesondere in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht, wie z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Pflichtteilsrecht und Testamentserstellung. Die Kanzlei bietet keine Online-Dienste, sondern persönliche oder schriftliche Beratung und Vertretung. Technische Voraussetzungen für die Kontaktaufnahme sind ein Internetzugang und ein E-Mail-Programm.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Mandatsangebots durch die Kanzlei zustande. Die Kontaktaufnahme über die Webseite, per E-Mail oder Telefon stellt noch kein Mandatsverhältnis dar. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung der Kanzlei (z.B. Mandatsbestätigung per E-Mail oder schriftlich). Der Mandant kann vor Vertragsschluss seine Angaben jederzeit korrigieren.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell vereinbarten Vergütungsvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Zahlungsarten: Überweisung, ggf. Barzahlung nach Vereinbarung. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6 Widerrufsrecht (bei Verbrauchern)
Verbraucher haben bei außerhalb der Kanzleiräume oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung (z.B. per E-Mail). Ein Muster-Widerrufsformular ist im Anhang beigefügt. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Kanzlei auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt und diese vollständig erbracht wurde.
§ 7 Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt nach individueller Vereinbarung und Absprache. Termine werden persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Die Kanzlei ist vor allen deutschen Gerichten vertretungsberechtigt, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.
§ 8 Pflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Der Mandant hat die Kanzlei unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten zu informieren.
§ 9 Nutzungsrechte & Urheberrecht
Alle auf der Webseite bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Dokumente) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei nicht gestattet.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Das Mandatsverhältnis endet mit Abschluss des jeweiligen Auftrags oder durch Kündigung. Der Mandant kann das Mandat jederzeit kündigen. Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund kündigen (z.B. fehlende Mitwirkung, Zahlungsverzug). Im Falle der Kündigung sind die bis dahin angefallenen Gebühren und Auslagen zu zahlen.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
Die Kanzlei haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der anwaltlichen Dienstleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Keine Haftung für höhere Gewalt oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Kanzlei.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine separate Datenschutzerklärung ist auf der Webseite abrufbar. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Mandatsbearbeitung und Kommunikation verwendet. Der Mandant hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
§ 13 Änderung der AMB
Die Kanzlei behält sich das Recht vor, diese AMB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Mandanten rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Mandant den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten AMB als angenommen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kanzlei. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AMB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Rechtsanwalt Roman Noack Schäfflerstraße 5, 84069 Schierling, E-Mail:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: _______________ Name des Mandanten: ______________________________________
Name und Anschrift des Mandanten:
___________________________________________________________________________________________
Einwilligung zum sofortigen Tätigwerden:
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Rechtsanwalt Roman Noack vor Ende der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.
Adresse / Anfahrt Hengersberg
Kanzlei Hengersberg
Rechtsanwalt Roman Noack
Marktplatz 14
(Eingang Mimminger Str. gegenüber Rathaus)
94491 Hengersberg
Tel.: 09901/9037-0
Fax: 09901/9037-11
emai:
Adresse / Anfahrt Schierling
Kanzlei Schierling
Rechtsanwalt Roman Noack
Schäfflerstraße 5
84069 Schierling
Tel.: 09451/941014
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