Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor hohen Kosten. Dabei kann frühzeitige Rechtsberatung oft teure Fehler vermeiden und Ihre Ansprüche sichern. Nach dem Grundsatz „Was nichts kostet, ist nichts wert“ (Albert Einstein) ist qualifizierte anwaltliche Beratung eine Investition in Ihre Rechte. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kosten bei einer Beauftragung auf Sie zukommen können.
Erstberatung
Die anwaltliche Erstberatung dient der ersten rechtlichen Orientierung. Sie umfasst typischerweise ein Gespräch bis zu 60 Minuten Dauer, in dem der Anwalt den Sachverhalt aufnimmt, rechtlich bewertet und Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und das mögliche weitere Vorgehen informiert. Die Erstberatung schließt mit diesem Gespräch ab und stellt keine umfassende rechtliche Bearbeitung des Falles dar.
Die Vergütung der Erstberatung richtet sich nach § 34 RVG. Bei Verbrauchern beträgt die Gebühr maximal 190 € netto zuzüglich Auslagen und derzeit 19% Umsatzsteuer.
Außergerichtliche Vertretung
Wird der Anwalt außergerichtlich tätig, etwa durch Schriftverkehr oder Verhandlungen mit der Gegenseite, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert (Streitwert). Ohne abweichende Honorarvereinbarung gilt die Regelgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 1,3 Geschäftsgebühren.
Beispiel:
Bei einer Forderung von 10.000 € entstehen regelmäßig folgende Kosten:
- 1,3 Geschäftsgebühr: 847,60 €
- Auslagenpauschale: 20,00 €
- 19% Umsatzsteuer: 164,84 €
- Gesamtbetrag: 1.032,44 €
Gerichtliche Vertretung
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, fallen zusätzliche Gebühren an, die ebenfalls nach dem RVG und dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert berechnet werden. Üblicherweise entstehen:
- 1,3 Verfahrensgebühr für die Bearbeitung,
- 1,2 Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins,
- ggf. 1,0 – 1,5 Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs.
Diese Gebühren summieren sich je nach Streitwert und Umfang des Verfahrens.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese je nach Vertragsbedingungen die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit ganz oder teilweise. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung idealerweise bereits vor dem ersten Beratungstermin, um eine Deckungszusage zu klären. Bitte bringen Sie zum ersten Gespräch eine Kopie Ihres Rechtsschutzvertrags mit. Beachten Sie: Auch bei Kostenzusage der Versicherung bleiben Sie gegenüber dem Anwalt der Kostenschuldner.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Können Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Situation keinen Anwalt leisten und besteht keine Rechtsschutzversicherung, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Im gerichtliche Verfahren können Sie beim zuständigen Gericht Prozess- bzw,Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese übernimmt bei Bewilligung die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Allerdings müssen Sie beachten: Verlieren Sie den Prozess ganz oder teilweise, tragen Sie die Kosten der Gegenseite selbst selbst oder anteilig.
Wichtig: Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig wer obsiegt oder verliert. Selbst wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, muss die unterlegene Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen (§ 12a ArbGG). Sie haben also kein Kostenrisiko für die Anwaltskosten der Gegenseite. Anders ist es im Berufungsverfahren. Im Berufungsverfahren entscheidet das Gericht wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat und zwar abhängig vom Obsiegen oder Unterliegen. Bei Prozesskostenhilfe müssen Sie im Falle des Unterliegens die Kosten der Gegensiete ganz oder teilweise bezahlen. Lediglich die eigenen Kosten sind von der Prozesskostenhilfe gedeckt.
Mein Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Eine rechtliche Klärung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt schützt Sie vor unnötigen Kosten und bösen Überraschungen. Einen ersten Beratungstermin können Sie hier vereinbaren.
Rechtsanwalt Noack Ihr Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Ausbildung & Berufseinstieg
Nach dem Studium an der Fachhochschule Regensburg mit Abschluss als Dipl.-Bauingenieur (FH) und dem Grundwehrdienst studierte ich Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Nach meinem zweijährigen Rechtsreferendariat wurde ich im August 1983 von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Rechtsanwalt zugelassen und bin seither ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig.
Lehrtätigkeit
Von 2001 bis 2010 war ich als Lehrbeauftragter an der Hochschule München im Fachbereich Gebäudetechnik tätig.
Spezialisierung & Fachanwaltstitel
Im Februar 2010 übernahm ich die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht von Herrn Rechtsanwalt Eisenreich in Hengersberg. Mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Nürnberg erhielt ich die Befugnis, die Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ sowie am 20.05.2015 „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Diese Fachanwaltsbezeichnungen wurden mir nach dem Nachweis umfassender praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse verliehen.
Meine Motivation
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht setze ich mich engagiert, kompetent und zuverlässig für Ihre Interessen ein – individuell und persönlich.
Ihr Rechtsanwalt in allen Zivilrechtsangelegenheiten– kompetent an Ihrer Seite
Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht – Erfahrung und Kompetenz seit 1983
Die Kanzlei wurde 1983 durch die Übernahme der Kanzlei Dr. Hopf in Amberg gegründet und ist seit 1990 in Schierling ansässig. Im Jahr 2010 erweiterten wir unser Angebot durch die Übernahme der Kanzlei von Rechtsanwalt Eisenreich in Hengersberg, spezialisiert auf Familien- und Erbrecht.
Wir vertreten Privatpersonen, Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen gleichermaßen kompetent. Unser Ziel ist es, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich konsequent und erfolgreich durchzusetzen. Dafür setzen wir auf aktuelle Fachliteratur, moderne Technik und regelmäßige Fortbildungen.
Unsere Schwerpunkte:
- Langjährige Erfahrung im Zivil-, Prozess- und Vertragsrecht
- Umfassende Beratung und Vertretung im Zivilrecht, insbesondere im Familienrecht und Erbrecht
- Schnelle, kompetente Hilfe auch in dringenden Angelegenheiten
Unser Service für Sie:
- Zeitnahe Termine – in dringenden Fällen noch am selben Tag
- Samstagstermine nach Vereinbarung
- Direkte Erreichbarkeit in unseren Kanzleien in Schierling (09451/941014) und Hengersberg (09901/9037-0) oder bequem online über unser Terminformular hier.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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